
Kinderschutz
Unser gesetzlicher Auftrag im Kinderschutz:
Wir schützen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl.
Wann wir handeln:
Wenn wir feststellen, dass ein Kind in Gefahr ist oder eine Gefahr nicht abgewendet werden kann. Gefahr kann vieles heißen!

Gewalt
– aktives Tun, zum Beispiel:
Körperliche Gewalt
- auffällige blaue Flecken (von Schlägen, Tritten o.Ä.)
- Verbrennungs- oder Verbrühungswunden
Seelische Gewalt
- Bemerkungen des Kindes, dass es abgelehnt oder ignoriert wird
- Manipulation oder unverhältnismäßige Kontrolle
- Wenn ein Kind mit Worten angegriffen wird
Sexualisierte Gewalt
- erlebte/ beobachtete sexuelle Handlungen
- Pornografie ist frei zugänglich
Vernachlässigung
– aktives Unterlassen
Körperliche Vernachlässigung
- es fällt gehäuft auf, dass ein Kind nicht angemessen gekleidet ist
- bemerken Sie dauerhaft unzureichende Hygiene
- mangelhafter Ernährungszustand oder keine medizinische Anbindung
Emotionale Vernachlässigung
- das Kind wird sich auf der Gefühlsebene selbst überlassen
Wichtig!
Jedes Kind geht anders mit Gefährdungen um und äußert sich auf eine andere Weise. Sollten Sie ungewöhnliche Verhaltensweisen wahrnehmen, scheuen Sie sich nicht mit uns oder einer anderen Fachstelle darüber zu sprechen.
Gewalt oder Vernachlässigung kann überall passieren – im familiären Umfeld, in der Schule oder anderswo.
Wenn Sie sich nicht sicher sind oder anonym bleiben wollen, finden Sie hier telefonische Anlaufstellen, bei denen ihre Beobachtungen durch fachliches Personal beraten werden.






