Für Eltern und Schulen
Der Weg zur Schulbegleitung
Das können Sie tun
Für Eltern
Zunächst wird durch die Familie beim zuständigen Kostenträger (Sozialamt, Jugendamt, LWL) ein Antrag auf Schulbegleitung gestellt. Zu diesem Zeitpunkt sollte bereits die Diagnose eines Facharztes vorliegen, aus der hervorgeht, dass der Schüler im Rahmen der Eingliederungshilfe auf Unterstützung im Schulalltag angewiesen ist. Ebenfalls sollte durch die Schule bereits ein Schulbericht verfasst worden sein, der den konkreten Hilfebedarf des Schülers innerhalb des Schulalltages verdeutlicht.
Die Diagnose und der Schulbericht werden nun mit dem ausgefüllten Antrag auf Eingliederungshilfe beim zuständigen Kostenträger eingereicht. Häufig findet zur weiteren Überprüfung der Maßnahmennotwendigkeit ein durch den Kostenträger initiierter Termin bei einem Gutachter statt.
Liegt eine Bewilligung der Maßnahme vor, kann KidzzInForm als Leistungsanbieter mit der Schulbegleitung beauftragt werden. Hier haben Eltern das Wunsch- und Wahlrecht, durch welchen Anbieter sie begleitet werden möchten. Letztendlich entscheidet aber der Kostenträger über eine Beauftragung, da dieser die Hilfe finanziert.
Unser Vorgehen
1. Schritt:
Wir suchen im Rahmen unseres Bewerberverfahrens eine fachlich qualifizierte Person (Erzieher, Heilerziehungspfleger, Kinderpfleger, Sozialhelfer, Pädagogen, Integrationshelfer, etc.) für Sie aus, die sich nach Absprache mit Ihnen persönlich in Ihrer Familie vorstellt. Ihr Kind hat somit die Möglichkeit die Person im häuslichen Kontext erst einmal kennen zu lernen.
2. Schritt:
SIE und Ihr KIND entscheiden, ob diese Person für die Schulbegleitung Ihres Kindes grundsätzlich geeignetet ist und ob Sie sich sympathisch sind. Bewerber und Familie entscheiden nach diesem Treffen, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar wäre.
3. Schritt:
Anschließend findet an zwei Tagen eine Hospitation in der Schule statt. Hier hat die SCHULE die Möglichkeit den Bewerber durch die Hospitation kennenzulernen und natürlich auch umgekehrt. Die Schule kann nun in zweiter Linie über den Einsatz der Schulbegleitung bei dem Schüler mitbestimmen.
4. Schritt:
Sind sich alle Beteiligten (Kind, Familie, Schule und Bewerber) einig, bekommt die/der Bewerber/in einen Vertrag bei KidzzInForm und die Maßnahme kann starten!
Die schulische Stellungnahme
Für Schulen
Die Unterstützung durch eine Schulbegleitung und das AO-SF-Verfahren sind unabhängig voneinander. Eine Schulbegleitung kann im Rahmen der Eingliederungshilfe nach den §§ 53 und 54 SGB XII sowie § 35a SGB VIII beantragt werden und setzt nicht voraus, dass auch ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt.
Trotzdem ist es häufig so, dass bei Kindern, die im Schulalltag eine Unterstützung durch eine Schulbegleitung benötigen auch ein AO-SF-Verfahren eingeleitet wird oder ein sonderpädagogischer Förderbedarf bereits feststeht.
Auch im Hinblick darauf, dass im Rahmen der Inklusion an den Regelschulen ein Sonderpädagoge den Schüler sowie die Lehrer vor Ort fachlich unterstützen und beraten kann, wird neben einer Schulbegleitung häufig auch ein AO-SF-Verfahren angestoßen.
Um gemeinsam mit den Eltern eine Schulbegleitung bei dem zuständigen Kostenträger beantragen zu können, wird eine schulfachliche Stellungnahme der Schule benötigt, aus dem der konkrete Hilfebedarf des Schülers im Schulalltag hervorgeht. Hier sollten vor allem folgende Punkte eindeutig beschrieben werden:
- Verhalten in Lern- und Leistungssituationen
- Verhalten in sozialen Situationen
- Kooperation mit den Eltern
- Schulische Maßnahmen
- Einsatzbereich einer Schulbegleitung
Möglichkeiten und Grenzen einer Schulbegleitung
Mit dem Einsatz einer fachlich qualifizierten Schulbegleitung eröffnen sich viele Möglichkeiten der individuellen Beschulung eines Schülers. Durch die enge Begleitung einer Fachkraft bekommt die Schule eine auf den Schüler abgestimmte Unterstützung im Schulalltag. Gerade an Regelschulen ist ohne eine Schulbegleitung inklusiver Unterricht häufig nicht möglich.
Trotzdem darf der Einsatz einer Schulbegleitung nicht missverstanden werden. Die Verantwortung für den Schüler und seine schulische Förderung liegt weiterhin bei der Schule und nicht bei dem Schulbegleiter. Somit sind Lehrer weiterhin für die Wissensvermittlung und die didaktischen Maßnahmen verantwortlich! Der Schulbegleiter gibt lediglich Hilfestellung und Unterstützung hinsichtlich des Lerntempos, der notwendigen Arbeitsschritte und des Arbeitsverhaltens. Hierbei berücksichtigt er immer die besonderen Interessen und Fähigkeiten des Schülers. Außerdem fungiert der Schulbegleiter häufig als Sprachrohr für Dinge, die der Schüler nicht eigenständig mitteilen kann.